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Ehrler Prüftechnik
Engineering GmbH

Wilhelm-Hachtel-Str. 8
97996 Niederstetten

Fon: +49 (0)7932 60666-0
Fax: +49 (0)7932 60666-11
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie können unsere AGB auch als PDF-Dokument herunterladen.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt. Ergänzende und abweichende Vereinbarungen bedürfen insofern unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wird der Umfang unserer Leistungspflicht festgelegt.
 Durch eine neue Auftragsbestätigung verlieren die Angaben auf alten Auftragsbestätigungen ihre Gültigkeit.

b) Liegen unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße- und Gewichtsangaben bei, sind die Werte in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt an Zeichnungen u. ä.

Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt, oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sämtliche Unterlagen und Vervielfältigungen an uns zurückzugeben. Die Urheber- sowie gewerblichen Schutzrechte an von uns durchgeführten Entwicklungen und Arbeitsergebnissen stehen – vorbehaltlich einer sonstigen Regelung – ausschließlich uns zu.

4. Preise - Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise EXW Niederstetten zzgl. Fracht und Verpackung. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck – oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt. Ehrler Prüftechnik behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten um mindestens 5% insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen erhöhen. Die Erhöhung wird dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Die Preise gelten vier Monate nach Zugang unserer Auftragsbestätigung.

a) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Umfang nicht nachkommt, sind wir berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen und ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen auszuüben. Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung berechnen wir die entstehenden Mehrkosten.

b) Geldforderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und zur Vermeidung von Verzugszinsen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungszugang zu bezahlen. So ist Ehrler Prüftechnik berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Frist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern.
Bei einem Auftragswert unter € 400,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 100,00.

5. Lieferzeit und Verzug

Die Verbindlichkeit von Lieferterminen und Fristen setzt voraus, dass der Kunde uns Unterlagen und andere erforderliche Angaben rechtzeitig zur Verfügung stellt und mit seiner Mitwirkung, wo diese benötigt wird, oder mit seinen sonstigen wesentlichen Vertrags-, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug gerät. Im Falle von höherer Gewalt, unabwendbaren Umständen, wie beispielweise Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitiger oder nicht einwandfreier Selbstbelieferung sowie sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Betriebsstörungen verlängern sich verbindliche Liefertermine und Fristen angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung ohne unser Verschulden unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Ansprüche oder Rechte des Kunden können daraus nicht hergeleitet werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an Teillieferungen kein Interesse hat und die vereinbarte Leistungszeit überschritten ist. Beanstandungen der Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

6. Abnahme und Gefahrenübergang

Sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart sind, hat der Kunde den Liefergegenstand innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Hat der Kunde eine Bestellung auf Abruf erteilt, muss er den Liefergegenstand, bei Bestellung mehrerer Liefergegenstände, alle innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Bestellung gerechnet abrufen. Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Abnahme, mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme, bei Untätigkeit des Kunden nach Ablauf der Fristen oder einer gesondert vereinbarten Abnahmefrist über. Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den Kunden oder an Dritte vereinbart, so geht die Gefahr der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur über. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über.

7. Software

Nach dem heutigen Stand der Technik ist eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme nicht, bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Vertragsgegenstand ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist. Dem Kunden obliegt die Prüfung, ob die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm selbstverantwortlich getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, ist der Käufer für das Zusammenwirken der Programme mit seiner Hardware verantwortlich.
Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Käufer verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich bzw. im Rahmen der mit ihm vertraglich getroffenen Vereinbarung einzusetzen. Mit Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und diese an Dritte weiterzugeben. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kunde zu Schadensersatzleistung verpflichtet. Bei Fehlern im  Softwarebereich sind wir lediglich zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.

8. Mängelrüge (Beanstandungen)

Bei Beanstandungen der Art, der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haften wir nur, wenn der Kunde die Ware auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns dabei entdeckte Mängel mit genauer Beschreibung unverzüglich und schriftlich anzeigt. Wird durch den Kunden die rechtzeitige Untersuchung der Mängel versäumt, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mängel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware.
Wir übernehmen keine Gewährleistung bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung , Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschteile mangelhafter Einbauteile oder für Fehler, die durch elektronische oder elektrische Einflüsse oder gleichartige Tatbestände entstanden sind. Die Gewährleistung wird auch aufgehoben, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen vornimmt. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile oder Teile, die infolge ihrer Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen.
Bei begründeten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. Schadensersatzansprüche

Wir haften nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für fahrlässig verursachten Verzug oder Unmöglichkeit haften wir nicht. Dies gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen und Einlösen von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen ist der Kunde berechtigt, die Ware zu veräußern und zu verarbeiten.

b) Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit seiner Zahlungseinstellung oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

c) Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, uns zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist und wir hieran in die Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Uns steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an Ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und wir ihm keine anderen Anweisungen geben. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genauer Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. bereitzustellen, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen.

d) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht uns nicht nur für den anerkannten uns abstrakten Schlusssaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu. Wir geben schon jetzt vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. Verfügung über die abgetretenen Forderungen sowie unechtes Factoring sind unzulässig.

e) Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, unser Eigentum sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich zu sein.

f) Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

g) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns auf. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzansprüche zustehen, in Höhe der Forderungen unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittebar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Niederstetten. Ehrler Prüftechnik ist jedoch auch berechtigt , am Sitz des Kunden zu klagen.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12. Teilnichtigkeit

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten sich Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bedingungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nah wie möglich kommen.

Revision 00 v. 01.01.2005